LEG als lokaler Marktplatz für Solarenergie
Mit der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann ab Januar 2026 selbst produzierter Solarstrom in einem grösseren lokalen Umfeld mit anderen Endverbraucher:innen geteilt werden. Eine LEG erschafft einen regionalen Energiekreislauf und fördert das gemeinschaftliche Engagement für die Energiewende.
Eine LEG funktioniert als miteinander gestaltete Energiegemeinschaft, in der alle Teilnehmenden gemeinsam über den lokal produzierten Strom entscheiden. Mehrere Stromproduzent:innen können mit zahlreichen Endverbraucher:innen verbunden werden.
Die Abrechnung einer LEG basiert auf intelligenten Messsystemen (Smart Meter der BKW). Der innerhalb einer LEG produzierte und verkaufte Solarstrom wird von der LEG abgerechnet, aber über das öffentliche Verteilnetz transportiert. Die LEG profitiert dabei von einem Rabatt auf das Netznutzungsentgelt der BKW.
Durch die Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes handelt es sich bei der LEG nicht um Eigenverbrauch, sie unterscheidet sich klar vom Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und vom virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV).

Was sind die Vorteile einer LEG?
Nebst den wirtschaftlichen, ökologischen und gemeinschaftlichen Nutzen, die eine LEG bietet, hat sie diese Vorteile:
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Erweiterter Teilnehmerkreis
Durch die LEG können Stromproduzent:innen sowie Verbraucher:innen lokal produzierten Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde teilen. -
Mehr Flexibilität auf lokalem Marktplatz
Stromproduzent:innen können lokal mit ihrem Solarstrom handeln. Endverbraucher:innen können lokalen Solarstrom kaufen. -
Reduziertes Netznutzungsentgelt
Für den über das öffentliche Verteilnetz transportierten, lokal produzierten Solarstrom verrechnet die BKW ein reduziertes Netznutzungsentgelt.
Voraussetzungen: Was es für eine LEG braucht
Bevor eine LEG gebildet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ausdehnung: Alle Teilnehmenden müssen sich im Einzugsgebiet der BKW befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein. Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier und innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Eine mögliche Ausdehnung wird durch die Netztopologie bestimmt.
- Produktions- vs. Anschlussleistung: Die Produktionsleistung der Anlagen muss im Verhältnis zur Anschlussleistung der Teilnehmenden mindestens 5% betragen.
- Smart Meter: Alle Teilnehmenden einer LEG müssen über einen Smart Meter der BKW verfügen.
Beteiligte Akteure: Wer verantwortet was?
Die verantwortlichen Personen und Parteien übernehmen folgende Aufgaben:
- Informiert über die Netztopologie.
- Prüft die Anmeldung zur LEG und ob alle Kriterien erfüllt sind.
- Installiert die Smart Meter (insofern noch nicht vorhanden).
- Misst die Daten zu Stromproduktion und -bezug und stellt diese dem bzw. der LEG-Betreiber:in zu.
- Rechnet den aus dem öffentlichen Netz bezogenen (Stromtarif) und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom (Rückliefervergütung RLV) ab.
- Verantwortet die Kundenschnittstelle beim Smart Meter.
- Regelt die Einwilligung und die Konditionen innerhalb der LEG vertraglich mit allen Teilnehmenden.
- Ist Ansprechperson gegenüber der BKW.
- Teilt der BKW allfällige Mutationen mit.
- Rechnet den LEG-internen Strombezug und die LEG-interne Solarstromproduktion ab.
- Legen gemeinsam mit dem bzw. der LEG-Betreiber:in und den teilnehmenden Endverbraucher:innen die Preisstruktur fest. Auch wird geregelt, wer welche Kosten für Administration und Abrechnung trägt.
- Bleiben Kund:innen der BKW.
- Verkaufen den lokal produzierten Solarstrom primär an die LEG.
- Wird mehr Solarstrom produziert, als die LEG verbraucht, wird dieser Strom ins öffentliche Verteilnetz gespeist und der BKW (oder einem anderen Marktakteur) verkauft.
- Legen gemeinsam mit dem bzw. der LEG-Betreiber:in und den teilnehmenden Produzent:innen die Preisstruktur fest. Auch wird geregelt, wer welche Kosten für Administration und Abrechnung trägt.
- Bleiben Kund:innen der BKW.
- Nutzen primär den lokal (innerhalb der LEG) produzierten Solarstrom.
- Was darüber an Strom benötigt wird, wird bei der BKW (oder auf dem freien Markt) bezogen.
Kosten und Abrechnung
Datenübermittlung
Die Datenerfassung erfolgt in einer LEG über den Smart Meter, ein intelligentes Messsystem, das durch die BKW installiert wird. Es werden folgende Daten gemessen:
Abrechnungsdaten der Teilnehmenden
Da die teilnehmenden Stromproduzent:innen sowie Endverbraucher:innen einer LEG Kund:innen der BKW bleiben, kann diese die Rechnungen für den Strombezug sowie die Netznutzung und den Messtarif* direkt an die Teilnehmenden senden.
Die BKW stellt den LEG-Betreiber:innen mittels Smart Meter die Daten über die Höhe des Verbrauchs und der Produktion der einzelnen LEG-Teilnehmenden pro Abrechnungsperiode zur Verfügung. Die LEG-Betreiber:innen verrechnen den Erlös und den Bezug des lokal produzierten und genutzten Solarstroms separat.
(Alternative Verrechnungsart: Die LEG-Betreiber:innen erhalten von der BKW eine Sammelrechnung für den Strombezug sowie die Netznutzung und den Messtarif* aller Teilnehmenden. Diese verrechnen sie den Teilnehmenden selbst weiter.)
* Ab 01.01.2026 wird aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben für jeden BKW Zähler und virtuellen Messpunkt ein Messtarif erhoben.
Echtzeitdaten über den Verbrauch
Damit die Endverbraucher:innen den Strombezug für Elektrogeräte (Verbraucher) gezielt steuern können, muss beim Smart Meter das Auslesen der Verbraucherdaten möglich sein. Eine Kundenschnittstelle beim Smart Meter erfüllt diese Aufgabe. Diese Schnittstelle kann bei Bedarf von der BKW übers Kundenportal freigeschaltet werden.
LEG-Stromtarife
Die Tarifgestaltung innerhalb einer LEG ist nicht festgelegt. Der Abnahmetarif kann innerhalb der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich von den Betreiber:innen und teilnehmenden Stromproduzent:innen sowie den Endverbraucher:innen einer LEG individuell festgelegt werden.
Ist die LEG für mich geeignet?
Eine LEG ist für Sie geeignet, wenn:
- Sie eine Quartierslösung mit mehreren Solarstromproduzent:innen sowie Endverbraucher:innen anstreben;
- Sie eine Energiegenossenschaft o.Ä. bilden möchten;
- Ihnen ein Projekt mit erneuerbaren Energien vorschwebt, das über die reine Stromversorgung hinausgeht.
Häufig gestellte Fragen
Ab Januar 2026 wird es möglich sein, eine LEG zu gründen.
Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter der BKW eingesetzt werden.
Ja, ZEV und vZEV können an einer LEG teilnehmen. In dieser Konstellation wird der aus dem Zusammenschluss (ZEV oder vZEV) selbst erzeugte, überschüssige Strom der LEG zur Verfügung gestellt.
Teilnehmende an einer LEG müssen sich im selben Netzgebiet befinden und auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) angeschlossen sein. Die teilnehmenden Verbrauchstätten sowie Produktionsanlagen befinden sich zudem in derselben Gemeinde.
Nein, der LEG-Teilnehmer ist nicht zwingend der Eigentümer, sondern kann auch eine Mietpartei sein.
Ja, mit der Anmeldung der LEG beim Verteilnetzbetreiber wird der Auftrag ausgelöst, ein Smart Meter einzubauen. Hierzu hat der VNB, wie zum Beispiel die BKW, gemäss den gesetzlichen Vorgaben drei Monate Zeit. Diese dreimonatige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Einreichens des Antrags.
Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter der BKW eingesetzt werden.
Wird ein ZEV in eine LEG integriert, so wird lediglich der Hauptzähler, der vom BKW Smart Meter erfasst wird, berücksichtigt.
Sie erhalten als LEG-Teilnehmerin oder -Teilnehmer weiterhin eine Einzelrechnung der BKW und neu eine Rechnung ihres LEG-Betreibers oder dessen Dienstleisters. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Gesamtrechnung, die an den LEG-Betreiber oder dessen Dienstleister verrechnet wird. Die Aufteilung innerhalb der LEG ist Sache des LEG-Betreibers oder dessen Dienstleisters.
Für den im LEG ausgetauschten Strom wird eine rabattierte Netznutzung verrechnet. Abhängig von der Konstellation der LEG wird ein Rabatt von 20 % (Teilnehmende im gleichen Unterstationskreis), bzw. 40 % (Teilnehmende im gleichen Trafokreis) gewährt.
Die Verteilung und Abrechnung der Kosten für den intern produzierten Strom obliegt der Gemeinschaft und wird von den LEG-Teilnehmenden und dessen Betreiber selbst geregelt.
Für die zusätzlich bezogene Energie (Reststrombezug), die von der BKW geliefert wird, gelten die regulären Endkundentarife, wie z. B. der Einheitstarif für Haushaltskunden auf Niederspannung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: bkw.ch/tarife
Die BKW als Verteilnetzbetreiberin kann gemäss den rechtlichen Vorgaben diese Leistungen nicht anbieten und darf eigene Dienstleistungen bei Anfragen nicht bewerben. Dienstleister zur Abwicklung von LEG-Abrechnungen können über eine einfache Suche im Internet gefunden werden.
Autarkie im Sinne einer Unabhängigkeit vom Netzbezug ist in der Regel nicht möglich.
Rechnerische Autarkie ist möglich, wenn die produzierte Energiemenge innerhalb der LEG grösser ist als der Verbrauch innerhalb der LEG. Bei Nacht und in den Wintermonaten wird aber auch von einer LEG Strom aus dem Netz bezogen.
Bei einer LEG nutzen sie zudem auch Infrastruktur im Eigentum des VNB (intelligente Messsysteme). Mit Nutzung des Verteilnetzes/Stromnetzes wird auch weiteres Eigentum des VNB genutzt.
Mit dem Anschluss an das Stromnetz ist die Versorgung auch gewährleistet, wenn die Produktionsanlagen innerhalb der LEG nicht produzieren (Defekt, Dunkelheit).
Um den Strom in der LEG untereinander austauschen zu können, wird zudem das Verteilnetz/Stromnetz des Verteilnetzbetreibers genutzt.
Über das Netz kann die überschüssige Energie der LEG abgegeben werden.
Daneben benötigen die Wechselrichter das Stromnetz, um zu funktionieren. Sie verwenden die Netzspannung zur Umwandlung von Gleichstrom (DC) in Wechselstrom (AC). Ohne diese Netzspannung können die Wechselrichter nicht betrieben werden, wodurch die Anlage automatisch abschaltet und keinen Strom mehr liefert.
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