Was in der neuen Legislatur in der Berner Energiepolitik ansteht

Am 1. Juni 2026 beginnt für die frisch gewählten Grossrätinnen und Grossräte im Kanton Bern eine neue Legislatur. Die nächsten vier Jahre sind entscheidend, um in der Energiewende Fortschritte zu machen. In diesem Beitrag schauen wir auf die wichtigsten anstehenden Themen und Geschäfte der Energiepolitik im Kanton Bern.

Die Energiestrategie legt die langfristigen Ziele des Kantons Bern fest und ist folglich auch die Grundlage der Energiepolitik für die kommende Legislatur. Folgende Ziele sollen demnach bis 2035 erreicht werden:

  • Gewährleistung einer sicheren und preiswerten Energieversorgung
  • Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im Kanton Bern mit dem Ziel, mindestens 90 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken
  • Reduktion der Anzahl fossil betriebener Wärmeerzeuger auf unter 50'000 durch den Ersatz mit klimafreundlichen und energieeffizienten Lösungen

Obwohl in den vergangenen Jahren wichtige Grundlagen geschaffen wurden, stehen in zentralen Bereichen für die neue Legislatur noch wichtige Meilensteine an. 

Berner Wasserkraft für kommende Generationen sicherstellen

Die Wasserkraft ist der wichtigste Pfeiler der erneuerbaren Stromproduktion im Kanton Bern und zentral für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Gerade im Winter liefert sie zuverlässig Strom und übernimmt eine wichtige Speicherfunktion im Energiesystem. Für die BKW ist deshalb klar: Der Ausbau der Wasserkraft muss konsequent vorangetrieben werden. 

Im Zentrum stehen dabei die strategisch wichtigen Ausbauprojekte der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO): das Projekt Trift sowie die Vergrösserung des Grimselsees. Die BKW und die KWO setzen alles daran, diese Projekte so bald wie möglich gemeinsam umzusetzen. Der Grosse Rat befasst sich bereits zu Beginn der neuen Legislatur mit der Wasserstrategie 2040, welche die hohe Priorität der Ausbauprojekte der KWO bestätigt. Es ist wichtig, dass auch der Grosse Rat an seiner Unterstützung für diese Projekte festhält.

Voraussichtlich in der Herbstsession 2026 entscheidet der Grosse Rat über die Anpassung der KWO-Konzession für die Vergrösserung des Grimselsees. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat im April 2026 die Anpassung beantragt, die mit der Erhöhung des maximalen Wasserspiegels des Grimselsees um 23 Meter dessen Speicherkapazität fast verdoppeln soll. Die angepasste Konzession ist eine Voraussetzung, um dieses Projekt rasch voranzutreiben und als eines der Ersten der 16 prioritären Wasserkraftprojekte des Stromgesetzes in die Umsetzung zu bringen.

Ebenfalls ein wichtiges Geschäft ist die Neukonzessionierung der KWO im Rahmen der Konzessionsstrategie Wasserkraft. Die laufende Konzession mit einer Beteiligung der BKW von 50 Prozent an der KWO läuft 2042 aus und muss erneuert werden. Als Aktionärin der KWO ist die BKW bestrebt, ihre Verantwortung für die Versorgungssicherheit des Kantons Bern weiterhin wahrzunehmen und die bedeutenden Ausbauvorhaben effizient und zukunftsgerichtet voranzutreiben. Die BKW strebt eine Erhöhung ihrer Beteiligung an der KWO von 50 auf mindestens 60 Prozent an. Dies ist eine Stärkung für den Kanton Bern. Dadurch könnten absehbare Verluste der BKW in der Wasserkraft in anderen Kantonen teilweise kompensiert und die Wertschöpfung im Kanton Bern erhöht werden. Zudem können die Speicherseen und die Flexibilität der KWO-Kraftwerke optimal genutzt werden, was von grosser Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Schweiz ist. Aktuell liegt der Ball beim neu gewählten Regierungsrat: Er muss einen aktualisierten Vorschlag ausarbeiten und dem Grossen Rat vorlegen.

Neubau Staumauer Grimsel
Der Bau der neuen Ersatzstaumauer Spitallamm der KWO wurde 2025 fertiggestellt. Für das Ausbauprojekt zur Vergrösserung des Grimselsees soll die neue Staumauer um 23 Meter erhöht werden. Die BKW will dieses Projekt rasch umsetzen.

Wind- und Solarenergie: Mit beschleunigten Verfahren aus der Blockade

Neben der Wasserkraft müssen auch Solar- und Windenergie schneller ausgebaut werden. Ausbauprojekte dauern oft Jahrzehnte, da langwierige Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren zu massiven Verzögerungen führen. Mit dem Beschleunigungserlass hat die nationale Politik wichtige Voraussetzungen geschaffen, um Planungs- und Bewilligungsverfahren für Anlagen von nationalem Interesse zu vereinfachen und zu verkürzen. Die Kantone sollen neu für Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse ein einziges, konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. Dies und weitere Änderungen müssen nun in den kantonalen Gesetzen umgesetzt werden, auch im Kanton Bern. Darauf zielt die hängige Motion zur Beschleunigung der Windenergieplanung im Kanton Bern ab, welche der Regierungsrat zur Annahme empfiehlt und in der Sommersession 2026 vom Grossen Rat behandelt wird. Letztes Jahr hat der Regierungsrat zudem bereits nötige Anpassungen des kantonalen Richtplans beschlossen und Eignungsgebiete für Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse festgelegt.

Für die BKW ist klar: Wenn die Energieziele erreicht werden sollen, müssen Verfahren effizienter und planbarer werden. Das betrifft die erneuerbaren Energien, aber auch die Stromnetze.

Sonnenkraftwerk Mont-Soleil im Berner Jura
Damit die Anlagen auf dem Mont Soleil nicht die einzigen bleiben: Der Kanton Bern muss den Beschleunigungserlass umsetzen und die Verfahren für neue Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse beschleunigen.

Die Energiewende braucht einen raschen Um- und Ausbau der Stromnetze

Mit den heutigen Bewilligungsverfahren gerät der Ausbau der Stromnetze im Vergleich zum Kraftwerksausbau zunehmend in Verzug. Langwierige Bewilligungsverfahren, hoher bürokratischer Aufwand sowie raumplanerische Rahmenbedingungen verzögern heute den dringend notwendigen Aus- und Umbau des Stromnetzes und damit die Energiewende.

Auf nationaler Ebene wird das Problem mittlerweile erkannt. Die sogenannte «Netzexpress»-Vorlage soll die Verfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze beschleunigen. Die Vorlage liegt aktuell beim Ständerat, dessen Kommission erfreulicherweise erstmals auch umfassende Massnahmen im Verteilnetz vorschlägt.

Es ist wichtig, dass auch auf kantonaler Ebene die Energiewende ganzheitlich gedacht wird und stets auch Massnahmen im Stromnetz getroffen werden. Die Netzinfrastruktur, die für den Anschluss von Solaranlagen, Wärmepumpen oder E-Ladestationen nötig wird, sollte mit möglichst kleinem administrativem Aufwand ausgebaut werden können. Eine mögliche Massnahme wäre beispielsweise, Trafostationen von der Baubewilligungspflicht zu befreien.

Gebäudesanierungen als Schlüssel zu den Energiezielen

Ein weiterer zentraler Pfeiler zur Erreichung der Energieziele sind die Gebäude. Rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und über ein Drittel der CO2-Emissionen im Kanton Bern entfallen auf den Gebäudebereich. Entsprechend wichtig sind energetische Sanierungen, höhere Energieeffizienz und moderne Energiesysteme. Der Kanton Bern verfolgt das Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudeparks bis 2050. Dafür braucht es eine deutlich höhere Sanierungsquote sowie langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ein wichtiger Schritt wird die Umsetzung der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sein. Sie definieren schweizweit harmonisierte Standards unter anderem für Energieeffizienz, Wärmeerzeugung und den Einsatz von Photovoltaik. Die MuKEn 2025 gehen in verschiedenen Bereichen weiter als das heute geltende Recht. So soll der Wärmebedarf künftig grundsätzlich mit erneuerbaren Energien oder Abwärme gedeckt werden. Neu enthalten sind zudem präzisierte Berechnungsgrundlagen für die Eigenstromerzeugung, wodurch die Anforderungen an Photovoltaikanlagen und die Eigenstromerzeugung deutlich steigen. Auch neue Anforderungen zur grauen Energie werden eingeführt. Der Kanton Bern hat einige Vorgaben bereits teilweise umgesetzt, beispielsweise die Solarausstattungspflicht im Rahmen des Gegenvorschlags zur Berner Solarinitiative. Für eine vollständige Umsetzung der neuen Vorgaben werden bis 2030 weitere Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen notwendig sein.

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts stellt sich die Frage, ob steuerliche Anreize für energetische Sanierungen auf kantonaler Ebene beibehalten werden. Eine Motion fordert den vollständigen Erhalt der Steuerabzüge. Der Regierungsrat empfiehlt die Annahme des Vorstosses als Postulat: Für ihn ist klar, dass die Abzugsmöglichkeiten nicht ohne Ersatzmassnahmen gestrichen werden können, er will aber zuerst alle Optionen prüfen. 

Gebäude mit Solaranlagen
Gebäude spielen eine zentrale Rolle für das Erreichen der Energieziele. Damit diese Transformation gelingt, braucht es verlässliche politische Rahmenbedingungen sowie wirksame Anreize für energetische Sanierungen.

Die kommende Legislatur wird energiepolitisch anspruchsvoll und richtungsweisend zugleich. Die Energiewende gelingt nur im Zusammenspiel von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die BKW engagiert sich dafür, dass die Herausforderungen gemeinsam mit dem Kanton Bern gemeistert werden können.

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