Werterhaltende Elektroarbeiten gezielt umsetzen
- Erneuerung bestehender Elektroinstallationen
- Ersatz und Modernisierung von Sicherheitssystemen
- Austausch von Gegensprechanlagen und Steuerungen
- Sanierung fest installierter Beleuchtungssysteme
- Optimierung und Ersatz von PV-Komponenten (z. B. Wechselrichter)
Eigenmietwert & Photovoltaik (PV) – das Wichtigste in Kürze
- Beschluss & Zeitplan: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Inkrafttreten 01.01.2029; bis Ende 2028 gilt das heutige System.
- Bis 31.12.2028 handeln: Werterhaltende Arbeiten an bestehenden PV-Anlagen (z.B. Ersatz defekter Komponenten) sind bis dahin in der Regel steuerlich abziehbar – entscheidend sind Durchführung und Abrechnung im Jahr 2028.
- Ab 2029: Kein Abzug mehr für Unterhalt auf selbstbewohnten Objekten; Schuldzinsen nur noch eingeschränkt. Vermietete Liegenschaften: Unterhalt bleibt abziehbar.
- Belege aufbewahren: Für den Steuerabzug braucht es eine klare Dokumentation (Offerten, Leistungsbeschriebe, Rechnungsdatum; Abgrenzung werterhaltend/wertvermehrend).
Photovoltaik strategisch weiterentwickeln vor Abschaffung des Eigenmietwerts
Analyse bestehender Photovoltaik‑Anlagen
Wir prüfen den Zustand Ihrer bestehenden PV‑Anlage: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Verkabelung und Einbindung ins Gebäude. So erkennen wir frühzeitig Optimierungspotenziale und klären, welche Massnahmen technisch sinnvoll und steuerlich relevant sind.
Ersatz und Optimierung von PV‑Komponenten
Der Austausch einzelner Komponenten, etwa eines in die Jahre gekommenen Wechselrichters, kann als werterhaltende Massnahme gelten, sofern keine Leistungserhöhung erfolgt. Moderne Geräte steigern die Betriebssicherheit, verbessern den Wirkungsgrad und verlängern die Lebensdauer der Anlage.
Eigenverbrauch optimieren mit Speicherlösungen
Mit Batteriespeichern erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch und reduzieren den Strombezug aus dem Netz. Wir beraten Sie zur sinnvollen Dimensionierung und prüfen die technische Integration in Ihre bestehende PV‑Anlage und Gebäudetechnik.
Integration ins Energiesystem des Hauses
Photovoltaik entfaltet ihr volles Potenzial im Zusammenspiel mit Heizung, Warmwasser und Elektromobilität. Wir denken Ihre Anlage als Teil eines ganzheitlichen Energiesystems – abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre Immobilie.
Integration ins Energiesystem des Hauses
Photovoltaik entfaltet ihr volles Potenzial im Zusammenspiel mit Heizung, Warmwasser und Elektromobilität. Wir denken Ihre Anlage als Teil eines ganzheitlichen Energiesystems – abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre Immobilie.
Was wir für Sie übernehmen
- Beratung & Steuerklassierung Ihrer PV-Massnahmen (werterhaltend vs. wertvermehrend) inkl. kantonaler Abzugsfähigkeit
- Fristgerechte Planung & Umsetzung von PV-Optimierungen bis 31.12.2028
- Vollständige Dokumentation zur Steuererklärung (Unterlagen/Belege nach kantonalen Vorgaben)